Berichterstattung Kontrastmittel
von Christopher Ahlers (Kommentare: 0)
Berichterstattung zur Verordnung von Kontrastmittel
Sehr geehrte Patientin, sehr geehrter Patient!
Aktuell kursieren in den Medien Berichte über die Verordnung von Kontrastmittel in der Radiologie in Deutschland. Hierbei wurde problematisiert, dass beim sogenannten Pauschalenmodell in Bayern, Hamburg, NRW, Niedersachsen und Bremen aufgrund von Unterschieden zwischen Einkaufspreis und Erstattung seitens der Krankenkasse ein Zuverdienst für Radiologen möglich sei.
In Hessen und Rheinland-Pfalz (also an allen radiomed-Standorten) rechnen die Krankenkassen das Kontrastmittel direkt mit den Herstellern oder Lieferanten ab. Es existiert also keinerlei wirtschaftlicher Anreiz für uns zur unnötigen Verordnung von Kontrastmitteln. Unabhängig davon setzen wir bei Radiomed Kontrastmittel ausschließlich unter der Berücksichtigung der medizinischen Notwendigkeit und sorgfältiger Abwägung von Risiko und Nutzen ein.
Die Verordnung von Kontrastmitteln bei Privatpatienten folgt ebenfalls festen Regeln: Hierbei ist unser Einkaufspreis seitens der Hersteller und Händler vorgegeben und durch uns nicht verhandelbar. Die Weitergabe dieses Preises erfolgt 1:1 über Ihre Behandlungsabrechnung und wird von uns durch Beifügung eines Sachkostennachweises belegt.
Die Kritik an der Pauschalenregelung in Bayern, Hamburg, NRW, Niedersachsen und Bremen ist unserer Ansicht nach jedoch inhaltlich teils gerechtfertigt, da dieses Modell nicht förderlich für ein zurückhaltendes Verordnungsverhalten ist. Diese Regelung ist jedoch nicht von Radiologen gemacht, sondern das Ergebnis eines ausdrücklichen gesundheitspolitischen Willens. Die Art und Weise der aktuellen Berichterstattung halten wir für fragwürdig, da sie die Radiologen undifferenziert unter Pauschalverdacht stellt.
Sie können Sich darauf verlassen, daß Sie bei uns in guten Händen sind. Wenn Sie Fragen haben, sprechen Sie uns jederzeit an.
Ihre radiomed-Ärzte
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